Warum eine professionelle Gewerbeverwaltung unerlässlich ist
Die Verwaltung von Gewerbeimmobilien kann – je nach Gebäude und Nutzungsart – sehr anspruchsvoll sein. Daher ist es auch ratsam, Gewerbeimmobilien in die Betreuung von erfahrenen und professionellen Verwaltern zu geben.
Während meiner beruflichen Laufbahn habe ich ebenfalls die Erfahrungen machen dürfen, gewerbliche Objekte zu verwalten, unter anderem zusammenhängende Einzelhandelsgeschäfte sowie Büroflächen und Baufachmärkte. Gerne erstellen wir auch Ihnen ein Angebot für die Verwaltung Ihrer Gewerbeimmobilie.
Was Sie über Gewerbeverwaltung wissen sollten
Grundsätzlich handelt es sich bei einer Gewerbeverwaltung, hierzu zählen beispielsweise Büro- oder Spezialimmobilien, Praxishäuser oder Seniorenanlagen, um eine spezielle Art der Mietverwaltung. Die Verwaltung übernimmt hierbei sämtliche Aufgaben wie zum Beispiel die kaufmännische und technische Verwaltung sowie die Bewirtschaftung eines Objektes.
Ebenso ist das Vermieten von gewerblich genutzten Immobilien umfangreicher, als das Vermieten von Mietwohnungen. Ein Mietvertrag für Gewerbeflächen kann frei ausgehandelt werden, dass bedeutet, es besteht Vertragsfreiheit. Hinzu kommt, dass oftmals bei einem Mieterwechsel Umbaumaßnahmen vorgenommen werden, um die Fläche für einen neuen Mieter attraktiver zu gestalten. Diese individuelle Betreuung einer Gewerbeimmobilie ist in der Regel zeit- als auch kostenaufwendig. Der überwiegende Teil der Eigentümer von Gewerbeobjekten hat für einen solch hohen Verwaltungsaufwand nur selten Zeit.
Daher ist die Beauftragung einer Verwaltung für die Gewerbeverwaltung durchaus lohnenswert. Ein fachkundiger Verwalter wird Ihnen mit seinem Wissen und Erfahrungsschatz zur Seite stehen und Ihnen die bedeutsamen Verwaltungsaufgaben abnehmen. So haben Sie Zeit, sich auf andere Aufgaben zu konzentrieren.
Aufgaben und Pflichten bei der Gewerbeverwaltung
Einen großen Teil bei der Verwaltung von Gewerbeimmobilien macht die kaufmännische und technische Betreuung aus. Hierzu gehören neben der monatlichen Buchhaltung auch die Korrespondenz mit Mietern und Handwerkern, die Koordination von Hausmeistertätigkeiten und die Dokumentation der Einnahmen und Ausgaben.
Des Weiteren werden durch den Verwalter in regelmäßigen Abständen Objektbegehungen durchgeführt. Dabei wird der Instandhaltungs- oder Modernisierungsbedarf niedergeschrieben. Darüber hinaus haben die Mieter die Möglichkeit, sich in einem persönlichen Gespräch mit dem Verwalter über ihre Anliegen auszutauschen. Denn nur, wenn die Mieter mit ihren Sorgen ernst genommen werden, kann dies auch zu einer langfristigen Zufriedenheit und angenehmen Mietverhältnissen führen.
Die kaufmännische Verwaltung inkludiert ferner die Überprüfung der Zahlungseingänge, das Mahnwesen sowie die Erstellung der Heiz- und Nebenkostenabrechnungen. Auch Verträge mit Dienstleistern werden abgeschlossen und am Ende eines Wirtschaftsjahres eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für den Eigentümer erstellt.
Ebenso muss sich ein kompetenter Verwalter mit den Besonderheiten rund um den Gewerbemietvertrag auskennen. In Deutschland gilt für den Gewerbemietvertrag die Vertragsfreiheit, was bedeutet, dass die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts für Wohnungen hierbei keine Anwendung findet.
Kosten für die Gewerbeverwaltung
Die Aufgaben in der Gewerbeverwaltung sind also ziemlich umfangreich. Doch was muss man für die Verwaltung von Gewerbeimmobilien denn nun bezahlen?
Natürlich ist dies in erster Linie Verhandlungssache, doch in der Regel wird ein bestimmter Prozentsatz von den jährlichen Mieteinnahmen berechnet. Dieser Prozentsatz liegt meistens zwischen 3% bis 6% der Nettomiete.
Eine Pauschalierung gibt es nicht, denn die Verwaltung ist auch abhängig von unterschiedlichen Faktoren. Gewerbeimmobilien, die schon älteren Datums sind, verursachen oftmals einen erhöhten Verwaltungsaufwand. Das liegt auch daran, dass die Gebäudetechnik veraltet ist, Wartungen müssen öfter durchgeführt werden oder das Gemäuer muss nachsaniert werden. Die Verwaltungskosten für Gewerbeobjekte werden daher je nach Aufwand individuell berechnet.
Weitere Kriterien für die Verwaltungskosten:
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Um welche Art von Gewerbeimmobilie handelt es sich (Spezialimmobilien, Büroflächen etc.)
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Anzahl und Größe der Einheiten
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Zustand und Lage des Objektes
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Zu erwartender Verwaltungsaufwand
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Vermietungszustand
Abrechnung von Verwaltungskosten bei Gewerbeimmobilien
Die meisten Eigentümer von Gewerbeobjekten sind daran interessiert, Kosten zu sparen beziehungsweise diese zu optimieren. Bei der regulären Wohnungsmietverwaltung dürfen die Verwaltungskosten nicht auf die Mieter umgelegt werden, da sie schlicht nicht bei den umlagefähigen Nebenkosten einzuordnen sind. Anders sieht das bei der Gewerbeverwaltung aus, denn hier ist es sehr wohl möglich, diese Kostenposition umzulegen.
Aber Achtung! Damit Sie die Verwaltungskosten auf Ihren Mieter umlegen können, muss im Mietvertrag eine individuelle Vereinbarung mit aufgenommen sein. Ist dies nicht geschehen, müssen Sie die Kosten für die Verwaltung alleine tragen.