Die WEG-Selbstverwaltung – Fluch und Segen zugleich?

Wie funktioniert sie und was es zu beachten gilt – das Wichtigste in Kürze zusammengefasst:

Die GdWE (früher WEG) besteht aus mehreren Eigentümern, die in einem Haus Wohnungen besitzen. Aufgrund der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (neu WEMoG) wurde die Selbstverwaltung durch einen oder mehrere Wohnungseigentümer bei Immobilien unter neun Wohnungseinheiten gestärkt und somit den Eigentümern die Möglichkeit gegeben, die Pflichten einer Verwaltung in Eigenregie zu regeln.

Dadurch ist die Wohnungseigentümergemeinschaft nun berechtigt, auf Kosten der Gemeinschaft einen Eigentümer - in offizieller Form - zum Verwalter zu bestellen.

Für die kaufmännische Verwaltung können Sie uns als externen Dienstleister beauftragen. Die eigenständige Organisation des bestellten Verwalters wird dann überwiegend in der allgemeinen Objektbetreuung, Organisation/Terminierung von Firmen/Handwerkern und Einladung/Durchführung der Eigentümerversammlungen mit Umsetzung der Beschlüsse liegen.

 

Wenn Sie als Eigentümer Ihr Objekt in Eigenregie verwalten möchten und Sie keine Kapazitäten oder Kenntnisse hinsichtlich der kaufmännischen Verwaltung/Buchhaltung haben, sprechen Sie uns gerne an.

 

Die Vorteile einer Selbstverwaltung bei kleinen Eigentümergemeinschaften:

  • Kostenersparnis: Vor allem bei kleinen Gemeinschaften kann die Selbstverwaltung Einsparungen einbringen, da teils hohe Ausgaben für externe Verwaltungen nicht anfallen. Die monatlichen Ausgaben für die ausgegliederte Buchhaltung sind im Gegensatz moderat.

  • Unabhängigkeit: die Selbstverwaltung gibt den Eigentümern vollständige Kontrolle über Entscheidungen und diverse Abläufe. Die Gemeinschaft kann in Eigenregie Maßnahmen einleiten und Prioritäten setzen.

  • Gemeinschaftlicher Einsatz: die Selbstverwaltung kann dazu beitragen, das Gemeinschaftsgefühl und die Zusammenarbeit innerhalb der Gemeinschaft zu stärken.

  • Die echte Selbstverwaltung: Gemeinschaften bis zu 8 Einheiten dürfen verwalterlos sein, d.h. eine interne oder externe Verwaltung ist nicht vorhanden

 

 Das übernehmen wir für Sie:

  • Prüfen und Bezahlung von Rechnungen

  • Erstellung der Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen

  • Überwachung der Hausgeldzahlungen

  • Rücklagenverwaltung

  • Vorbereitung und Bereitstellung der Unterlagen für die Eigentümerversammlungen

    (kostenlose Bereitstellung von Beschlussvorlagen)

Verwaltungsaufgaben die nicht von uns übernommen werden:

  • Angebotseinholung für Versorgerwechsel und Instandhaltungen

  • Bearbeitung von Versicherungsschäden, Schriftverkehr mit Versicherungen und Beauftragung von Handwerkern

  • Durchführung von Ortsterminen, Vermietungen etc.

  • Durchführung von Beiratssitzungen und Eigentümerversammlungen

 

Alle anderen Aufgabenfelder können durch einen oder mehrere Eigentümer bequem vor Ort abgewickelt werden.

Nur 4 Steps zur Onlineverwaltung

 

1. Anliegen: Stellen Sie Ihre Anfrage zur Angebotserstellung ganz leicht über das Kontaktformular

2. Rückmeldung: Wir nehmen telefonisch oder per Mail Kontakt zu Ihnen auf. Anschließend erhalten Sie das Angebot per Mail

3. Übereinkommen: Haben Sie noch Fragen zum Vertrag? Dann besprechen wir diese gemeinsam und können Anpassungen vornehmen

4. Beschluss: In der Eigentümerversammlung wird der notwendige Beschluss erwirkt. Die Beschlussvorlagen erhalten Sie kostenfrei von uns.

 

Aufgrund dieses Konzeptes können wir unsere Dienstleistung im Bereich der WEG-Verwaltung bundesweit anbieten.

Überzeugen Sie sich selbst und treten Sie mit uns in Kontakt.